Stellvertreter/in der Leiterin Betreibungs- und Stadtammannamt 80 - 100 % 80 - 100 %
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Publiziert am: 14.10.2024
Stellvertreter/in der Leiterin Betreibungs- und Stadtammannamt 80 - 100 %
Einleitung
Die Stadt Adliswil ist eine dynamische Stadt mit hoher Lebensqualität, die in den letzten Jahren rasch gewachsen ist. Mit kundenfreundlichen Dienstleistungen ist die Verwaltung für die rund 19‘200 Einwohnerinnen und Einwohner da.Für das Betreibungs- und Stadtammannamt Sihltal suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Stellvertreter/in der Leiterin Betreibungs- und Stadtammannamt 80 - 100 %
Das sind Ihre Aufgaben
In dieser anspruchsvollen Position sind Sie mitverantwortlich für die fachliche Führung des Betreibungs- und Stadtammannamtes. Insbesondere leiten Sie den Amtsbetrieb bei Abwesenheit der Leiterin selbständig. Diese abwechslungsreiche Aufgabe mit viel Kundenkontakt umfasst zudem die selbständige Durchführung sämtlicher betreibungs- und stadtammannamtlicher Geschäfte wie Vollzug von Pfändungen und Zustellungen von Urkunden im Innen- und Aussendienst, Durchführung und Mitwirkung bei Verwertungen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten und Schalterdienst. Sie stellen sicher, dass die Ihnen übertragenen Aufgaben fachlich und juristisch korrekt sowie kundenfreundlich und speditiv ausgeführt werden.Was wir von Ihnen erwarten
Neben einer kaufmännischen Ausbildung bringen Sie zwingend einige Jahre Berufserfahrung im Betreibungswesen mit. Zudem verfügen Sie über Kenntnisse wie auch praktische Erfahrungen in einem Betreibungsamt, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) wie auch im Privatrecht (ZGB/OR). Als stellvertretende/r Leiter/in verfügen Sie über ein Wahlfähigkeitszeugnis*. Sie zeichnen sich durch eine speditive, sehr exakte sowie zuverlässige Arbeitsweise und sehr gute Deutschkenntnisse aus. Hohe Belastbarkeit, Durchsetzungs-, aber auch Einfühlungsvermögen sowie Freude am Umgang mit Menschen sind weitere Eigenschaften, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit benötigen. In den Anwendungen der MS Office-Produkte sowie BEA-NET kennen Sie sich gut aus und sind ausgesprochen dienstleistungsorientiert sowie qualitätsbewusst. Zudem verfügen Sie über den Führerschein der Kategorie B.*Wahlfähigkeit:
Gemäss § 9 Abs. 1 i.V.m § 27 des revidierten Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) kann ab 2010, respektive für im Amt stehende Personen ab 2014 als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter resp. als ordentliche Stellvertretung nur noch gewählt werden, wer über einen Wahlfähigkeitsausweis verfügt. Das Obergericht erteilt Bewerberinnen und Bewerbern im Sinne von § 11 Abs. 1 EG SchKG den Wahlfähigkeitsausweis, sofern sie die Fähigkeitsprüfung bestanden haben, allenfalls unter Erlass oder Teilerlass der Prüfung (§ 11 Abs. 2 EG SchKG).