3 Mitglieder für die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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Publiziert am: 15.10.2024
Aufgaben
- Fachliche Unterstützung der Kommission und der Geschäftsstelle
- Prüfung der Grundrechtskonformität von freiheitsentziehenden Massnahmen im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen in Einrichtungen des Freiheitsentzuges in der Schweiz
- 10 bis 15 Einsätze von durchschnittlich 1 bis 2 Tagen (inkl. Sitzungen) pro Jahr
- Teilnahme an den 5 Plenarversammlungen pro Jahr
- Diskussion und Verabschiedung der Kommissionsberichte und der Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden mit dem Ziel, die Behandlung der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und anderen Formen unmenschlicher oder erniedrigender Misshandlungen vorzubeugen
Profil
- Breites Fachwissen in den Bereichen der Grund- und Menschenrechte
- Expertise in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Gesundheitsversorgung; Pflege und Betreuung (insbesondere in Alters- und Pflegeeinrichtungen und/oder in Einrichtungen für behinderte Menschen), Migration oder Straf- und Massnahmenvollzug
- Leitungserfahrung in den genannten Bereichen ist von Vorteil
- Expertenerfahrung aus einem Engagement in einer nationalen oder internationalen Überprüfungskommission bzw. in einer NGO ist ebenfalls von Vorteil
- Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und des Englischen, gute Kenntnisse der dritten Amtssprache, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind von Vorteil (aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Kommission sind insbesondere Kandidaturen aus der französisch- und italienischsprachigen Schweiz erwünscht)
- Keine aktuelle Berufstätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben der NKVF führen könnte
- Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, Argumentations- und Verhandlungsgeschick
Die NKVF erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.