Zweckverband Schule für Musik: Neue Organisationsform in Sicht
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Publiziert am: 31.10.2024
Seit seiner Gründung im Jahr 1981 hat der Zweckverband Schule für Musik (SfM) der
Gemeinden Berg, Muolen, Häggenschwil, Wittenbach und des OZ Grünau eine bedeutende
Rolle in der musikalischen Bildung der Region gespielt. Nun steht eine Neuausrichtung
bevor, die auf einer umfassenden Überprüfung der Organisationsstruktur basiert.
Die Gemeinden Wittenbach, Berg, Muolen und Häggenschwil sind der Ansicht, dass die
aktuellen Strukturen des Zweckverbands sich als ineffizient erweisen, insbesondere in Bezug
auf Entscheidungsprozesse und die Zuweisung von Aufträgen und Verantwortlichkeiten.
Nach einer zweijährigen internen Überprüfung zeichnet sich ab, dass eine Integration der
SfM in die Struktur der Primarschule Wittenbach sinnvoll erscheint. Die Partnergemeinden
und der Schulrat des OZ Grünau zeigen sich offen für diese Möglichkeit.
Die Integration in die Struktur der Primarschule Wittenbach bietet zahlreiche Vorteile. Die
SfM profitiert von einem professionellen Rektorat und verbesserten Stellvertretungslösungen
bei Ausfällen. Zudem ermöglicht die engere Zusammenarbeit mit anderen Schulleitungen
einen intensiveren Austausch und Synergieeffekte für alle beteiligten Schulen.
Eine Leistungsvereinbarung soll die Basis für diese Integration bilden. Diese regelt das
Angebot und den Auftrag der SfM, die Finanzierung durch die Partnergemeinden sowie die
Mitwirkung und das Controlling durch die jeweiligen Gemeinderäte, respektive den Schulrat.
Ziel ist es, das bewährte Angebot der SfM zu erhalten und gleichzeitig von den
professionellen Strukturen der Primarschule Wittenbach zu profitieren. Eine solche
Leistungsvereinbarung unterliegt dem fakultativen Referendum und steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in separaten Abstimmungen. In jeder
einzelnen Gemeinde wird vorgängig an den Bürgerversammlungen über die Aufhebung des
Zweckverbandes der SfM abgestimmt. Beim OZ Grünau ist das Schulparlament zuständig.
Trotz dieser Neuausrichtung bleibt das Unterrichtsangebot der SfM unverändert. Auch für die
Lehrpersonen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen, da sie bereits bezüglich
Anstellungsbedingungen mit den Volksschullehrpersonen weitestgehend gleichgestellt sind.
Die Finanzierung der SfM soll weiterhin nach dem bewährten Schlüssel zwischen den
Vereinbarungsgemeinden erfolgen.
Insgesamt wird die Neuausrichtung des Zweckverbands Schule für Musik von den beteiligten
Gemeinden und Schulräten als ein wichtiger Schritt in die Zukunft angesehen, um die Qualität
der musikalischen Bildung in der Region langfristig zu sichern.