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eine / einen nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten des Kantons Uri 20 - 40 %
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Publiziert am: 08.11.2024
Infolge Demission der bisherigen Amtsinhaberin ist die Funktion einer / eines nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten des Kantons Uri per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung wieder zu besetzen.
Die/der Datenschutzbeauftragte erfüllt einen öffentlich-rechtlichen Auftrag gemäss Nebenamtsverordnung administrativ und fachlich selbstständig im Nebenamt. Die Büroinfrastruktur und das notwendige Personal sind von der/dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsvolumen entspricht etwa 20 bis 40 Prozent eines Vollpensums. Der Kanton entschädigt die nebenamtliche Funktion im Stundenhonorar. Mit der Entschädigung sind alle Ansprüche aus der nebenamtlichen Aufgabe abgegolten, insbesondere auch der Sachaufwand und die Personalkosten.
Bewerbungsfrist: 29. November 2024
Justizdirektion
Daniel Furrer, RegierungsratFür diese Stelle bewerben
Allgemeine Informationen
- Arbeitspensum
- 20 - 40 %
- Stellenantritt
- 1. März 2025 oder nach Vereinbarung
- Arbeitgeber
- Direktionssekretariat
- Typ
- Stellenangebot
Aufgaben
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz
- Beratung von Behörden und Privatpersonen
- Vermittlung zwischen den betroffenen Personen und den verantwortlichen Behörden
- Beurteilung datenschutzrelevanter Erlasse, Meldungen, Anzeigen und Vorhaben
- Sensibilisierung und Schulung der Behörden für ihre datenschutzrechtlichen Pflichten
- Durchführung von Kontrollen und Untersuchungen
- Erfüllung von weiteren im Datenschutz vorgesehenen Aufgaben
Erwartungen
- juristischer Hochschulabschluss
- praktische Berufserfahrung im Bereich Datenschutz
- fundierte Informatikkenntnisse
- präzise sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- vertrauenswürdige und unabhängige Persönlichkeit
Wir bieten
HinweisDie/der Datenschutzbeauftragte erfüllt einen öffentlich-rechtlichen Auftrag gemäss Nebenamtsverordnung administrativ und fachlich selbstständig im Nebenamt. Die Büroinfrastruktur und das notwendige Personal sind von der/dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsvolumen entspricht etwa 20 bis 40 Prozent eines Vollpensums. Der Kanton entschädigt die nebenamtliche Funktion im Stundenhonorar. Mit der Entschädigung sind alle Ansprüche aus der nebenamtlichen Aufgabe abgegolten, insbesondere auch der Sachaufwand und die Personalkosten.
Verfahren
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online via untenstehendem Button. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Generalsekretärin lic. iur. Patricia Gherardi-Furger (Tel. 041 875 22 54 / patricia.gherardi@ur.ch) gerne zur Verfügung.Bewerbungsfrist: 29. November 2024
Unterschrift
Altdorf, 8. November 2024Justizdirektion
Daniel Furrer, RegierungsratFür diese Stelle bewerben