2 Mitglieder für den ETH-Rat
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Publiziert am: 02.12.2024
Aufgaben
Sie sind Mitglied des ETH-Rates und sorgen mit Ihrem Fachwissen und Ihrem Verständnis für die Führung einer Organisation des öffentlichen Rechts im wissenschaftlichen Umfeld für eine zukunftsorientierte Strategie des ETH-Bereiches. Sie wissen um die Bedeutung der freien Forschung und Lehre im Kontext von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen und kennen die wichtige Rolle des Wissens- und Technologietransfers zur Stärkung der Schweizer Innovationsfähigkeit und Wirtschaft.Profil
Sie verfügen über ausgewiesene Erfahrung in der strategischen und analytischen Arbeit. Sie sind es gewohnt, im Team komplexe Fragestellungen unvoreingenommen, kritisch und zukunftsorientiert anzugehen. Sie sind belastbar und bereit, auch in schwierigen Situationen Entscheide zu fällen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Sie sind erfahren in Transformationsprozessen. Die Struktur einer öffentlichrechtlichen Anstalt in ihrer institutionellen Einbettung ist Ihnen bekannt und Sie haben ein gutes Verständnis der politischen Rahmenbedingungen. Sie sind frei von Interessenbindungen zum ETH-Bereich. Die Arbeit mit deutschen, französischen, italienischen und englischen Dokumenten und Sitzungsinputs bietet Ihnen keine Probleme. Sie haben die zeitliche Flexibilität, um rund 20 Tage pro Jahr für Ihre Arbeit im ETH-Rat zur Verfügung zu stellen (davon rund 15 Sitzungstage). Ideal ist eine mehrjährige Perspektive als Mitglied des ETH-Rates, auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebene Alterslimite von 70 Jahren.Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereiches. Er definiert dessen Strategie im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates. Der ETH-Rat ist interdisziplinär zusammengesetzt: die Mitglieder verfügen über gesellschaftspolitische, ökonomische, juristische und wissenschaftliche Kompetenzen und sichern damit die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des ETH-Bereiches. Aufgaben und Organisation des ETH-Rates sind im ETH-Gesetz (SR 414.110) geregelt.