Zivilstandsinspektor/-in
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Publiziert am: 06.12.2024
Aufgaben
- Für die Führung des Eidg. Zivilstandsinspektorats mitverantwortlich
- Verhandlungen mit Fachkommissionen und Gremien des Bundes, inkl. internationale Gremien, und der Kantone, Zivilstandsverbänden und den kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst führen
- In sämtlichen Fragen der Registerführung die Bundesbehörden, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst, CH-Vertretungen im Ausland, ausländische Behörden und Gerichte beraten
- Für die Rechtsetzung sowie den Erlass von Weisungen, Kreisschreiben und Fachprozessen im Bereich des Zivilstandswesens mitverantwortlich
- Rechtliche Fragestellungen analysieren und beantworten, die vertiefte Kenntnisse der Registerführung erfordern
- Die Tätigkeit als Zivilstandsinspektor/-in wird bis Ende 2026 im Job-Sharing gemeinsam mit dem aktuellen Eidgenössischen Zivilstandsinspektor ausgeübt
Profil
- Lehrabschluss als Kaufmann/-frau oder höhere Berufsbildung mit Abschluss; Eidg. Fachausweis als Zivilstandsbeamter/-beamtin ist Voraussetzung
- Mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise als Leiter/-in eines Zivilstandsamts oder bei einer kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandsdienst
- Hohe Affinität für juristische Fragestellungen, umfassendes Fachwissen im schweizerischen Zivilstandswesen im Allgemeinen und in der Registerführung im Besonderen
- Redaktionelle und kommunikative Fähigkeit für eine adressatengerechte, verständliche und lösungsorientierte Beratung von Behörden und Gerichten auf allen Stufen
- Sehr gute Kenntnisse zweier Amtssprachen
Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist das Kompetenzzentrum Recht des Bundes. Es betreut Rechtsetzungsprojekte im Staats-, Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht. Das Amt begleitet alle Rechtsetzungsgeschäfte des Bundes beratend und arbeitet mit ausländischen Behörden auf dem Gebiet der Rechtshilfe und Auslieferung zusammen.
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen aus. Es bereitet die Gesetzgebung des Bundes vor und behandelt parlamentarische Vorstösse in diesem Bereich. Es stellt bezüglich der Beurkundung des Personenstandes einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicher und kann gegen Verfügungen der kantonalen Zivilstandsbehörden Rechtsmittel einlegen.