Prüfungsexpertin / Prüfungsexperte für den Beruf Fachfrau / Fachmann Betreuung K und MmB
Vollzeit bei Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG in Brugg
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Publiziert am: 25.02.2025
Prüfungsexpertin / Prüfungsexperte
für den Beruf Fachfrau / Fachmann Betreuung K und MmB
Die praktische Abschlussprüfung findet in Form einer VPA statt. Für die Begleitung und Bewertung dieser
Prüfung suchen wir für das Qualifikationsverfahren 2026 Prüfungsexpertinnen / Prüfungsexperten.
Das Anforderungsprofil finden Sie auf der nachfolgenden Seite.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Mail mit den folgenden
Unterlagen:
- Abschlüsse und Weiterbildungen
- Lebenslauf
- Kurzes Motivationsschreiben
- Wenn Sie nicht Bildungsverantwortliche / Bildungsverantwortlicher (BV) im Betrieb sind:
ein Empfehlungsschreiben der entsprechenden Person
Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte an gieri.columberg@oda-gsag.ch ein.
Bei Fragen gibt Ihnen Herr Gieri Victor Columberg, Chefexperte Fab K und MmB, gerne Auskunft.
Qualifikationsverfahren Fachfrau/-mann Betreuung
Anforderungen an Prüfungsexpertinnen / Prüfungsexperten
Die Anforderungen an die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten wurden vom EHB (eidg. Hochschule für
Berufspädagogik) in Zusammenarbeit mit der SDBB (schweiz. Dienstleistungszentrum für Berufsbildung und
Beratung) und weiteren Experten erarbeitet.
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
- verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei einem
Arbeitspensum von mindestens 60%)
sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten - verfügen im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich, in dem sie
prüfen - bilden sich in Kursen weiter, welche vom EHB in Zusammenarbeit mit den Kantonen und
Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden
Zeitaufwand und Aufgaben für die Prüfungsexpertin / den Prüfungsexperten pro Kandidatin / Kandidat:
Hauptexpertin / Hauptexperte
Ca. 9 Std. - Überprüfen der Aufgabenstellung
- Vorbereiten der Prüfungsunterlagen
- Begleiten, Protokollieren und Bewerten der Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA)
- Auswahl der Fragen für das Fachgespräch
- Führen und Bewerten des Fachgesprächs
- Eintragen der Bewertungen im System
- Hochladen sämtlicher Protokolle, Handnotizen und Bewertungsdokumente
- Teilnahme an Schulungen, Mitwirken bei allfälligen Prüfungsbeschwerden
Mitexpertin / Mitexperte
Ca. 7 Std. - Einsicht in die Aufgabenstellung
- Begleiten, Protokollieren und Bewerten der Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA)
- Auswahl der Fragen für das Fachgespräch
- Protokollieren und Bewerten des Fachgesprächs
- Bestätigung der konsolidierten Bewertungen durch die Hauptexpertin / des
Hauptexperten im System - Teilnahme an Schulungen, Mitwirken bei allfälligen Prüfungsbeschwerden
Zeitraum der Lehrabschlussprüfungen:
Im Kanton Aargau werden die praktischen Prüfungen jeweils während den Monaten Februar - Mai
durchgeführt.
Die Entschädigung erfolgt nach kantonalen Vorgaben:
Hauptexpertin/Hauptexperte: Fr. 450.- pro Kandidatin / Kandidat
Mitexpertin/Mitexperte: Fr. 350.- pro Kandidatin / Kandidat
Vergütung Reisespesen:
Die Auslagen für die Fahrten zu den Prüfungsorten werden wie folgt vergütet:
- grundsätzlich werden die Kosten für das Billett 2. Klasse mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bezahlt
- Bahn- und Busspesen, die im QV-Jahr den doppelten Betrag der Kosten eines einjährigen
Halbtaxabonnements übersteigen, werden zur Hälfte vergütet - die Benutzung eines privaten Motorfahrzeuges ist gewollt, wenn dadurch eine Kostenersparnis erzielt werden
kann. Solche Fahrten sind, wenn möglich, gemeinsam als PEX-Team auszuführen. Die Entschädigung
beläuft sich auf 70 Rappen/km bei Personenwagen bzw. 30 Rappen/km bei Motorrädern und Roller. Mit
der km-Entschädigung sind sämtliche Kosten abgegolten.
Vergütung Verpflegung:
Die Verpflegung in Höhe von CHF 25.00 wird vergütet, wenn die gesamte Einsatzdauer inklusive Bewertung
mindestens 6 Stunden am Tag beträgt und der Experteneinsatz nicht vor 12.30 Uhr bzw. nicht vor 19.30 Uhr
beendet ist.
Januar 2025 / G. Columberg