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Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent), diverse Kantone
Kantonales Diplom
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Die meisten Schweizer Kantone verlangen zur Führung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant, Café, Imbiss, Bar, Club etc.) einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent) oder eine vergleichbare Ausbildung. Das Wirtepatent wird durch eine kantonale Wirteprüfung erlangt. Ohne Wirtepatent wird in diesen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt.
Die Ausbildung bzw. Prüfung für die Erlangung des Patents ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Mit den Kursen der Schweizer Gastronomiefernschule erhalten die Teilnehmenden spezifische Vorbereitung für die Prüfung in ihrem Kanton. Die meisten Wirtepatente werden zumindest teilweise in anderen Kantonen anerkannt. Das Wirtepatent Schweiz ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Kosten
beim Anbieter nachfragen
Abschluss
- Kantonales Diplom
Staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis zur Führung eines Gastgewerbebetriebes (mit Zusatz des Kantons)
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
- Fernunterricht
Zeitlicher Ablauf
Beginn
Die Fernkurse können jederzeit gestartet werden
Dauer
Unterschiedlich, je nach Kanton und Lerntempo.
Zeitliche Beanspruchung
- Frei wählbar
Unterrichtssprache
- Deutsch
Bemerkungen
Folgende Schweizer Kantone verlangen zwingend ein Wirtepatent: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis
Links
- wirtepatent.ch
- https://www.wirtepatent.ch > Wirtepatent für die ganze Schweiz Informationen zumWirtepatent für die ganze Schweiz