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Fähigkeits­ausweis für Gastro­nomie (Wirtepatent), diverse Kantone

Kantonales Diplom

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Die meisten Schweizer Kantone verlangen zur Führung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant, Café, Imbiss, Bar, Club etc.) einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent) oder eine vergleichbare Ausbildung. Das Wirtepatent wird durch eine kantonale Wirteprüfung erlangt. Ohne Wirtepatent wird in diesen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt. 

Die Ausbildung bzw. Prüfung für die Erlangung des Patents ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Mit den Kursen der Schweizer Gastronomiefernschule erhalten die Teilnehmenden spezifische Vorbereitung für die Prüfung in ihrem Kanton. Die meisten Wirtepatente werden zumindest teilweise in anderen Kantonen anerkannt. Das Wirtepatent Schweiz ist in der ganzen Schweiz anerkannt.

Kosten

beim Anbieter nachfragen

Abschluss

  • Kantonales Diplom

Staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis zur Führung eines Gastgewerbebetriebes (mit Zusatz des Kantons)

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Fernunterricht

Zeitlicher Ablauf

Beginn

Die Fernkurse können jederzeit gestartet werden

Dauer

Unterschiedlich, je nach Kanton und Lerntempo.

Zeitliche Beanspruchung

  • Frei wählbar

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Folgende Schweizer Kantone verlangen zwingend ein Wirtepatent: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis

Links

Fotos & Videos

Ansprechpartner

Susanna Staude

Ansprechpartner

Susanna Staude

Schweizer Gastronomiefernschule

Spitalgasse 34
3011 Bern
www.wirtepatent.ch

Achtung!